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Sondeln in Bayern

Darf ich in Bayern sondeln?

Bayern ist vergleichsweise liberal: Die reine Nutzung des Metalldetektors ist außerhalb eingetragener Bodendenkmäler grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig. Sobald du aber an oder nahe einem Bodendenkmal gräbst, brauchst du eine Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG. Und Achtung — die größte Neuerung: Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Bayern ein Schatzregal (Art. 9 BayDSchG). Bedeutende Funde gehören jetzt dem Freistaat.

Erlaubnis & zuständige Behörde

Bayern kennt — anders als die meisten Länder — keine flächendeckende Nachforschungsgenehmigung allein für das Mitführen oder Schwenken einer Metallsonde. Erlaubnispflichtig wird es nach Art. 7 BayDSchG erst dann, wenn du nach Bodendenkmälern gräbst oder Erdarbeiten an einer Stelle vornimmst, an der du Bodendenkmäler vermutest oder vermuten musst. In bekannten Fundregionen ist dieser Punkt schneller erreicht, als man denkt.

Zuständige Fachbehörde ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) in München; die Erlaubnis selbst erteilt im Verfahren die untere Denkmalschutzbehörde im Benehmen mit dem BLfD. Einen verpflichtenden Sondengänger-Pass oder Pflichtkurs gibt es in Bayern nicht — wohl aber das ausdrückliche Angebot, sich als ehrenamtliche Helferin oder Helfer in der Bodendenkmalpflege schulen und betreuen zu lassen. Aus der Praxis: Gerade weil die Hürde niedrig wirkt, lohnt der frühe Draht zum BLfD, um nicht versehentlich auf einem Bodendenkmal zu landen.

Schatzregal & Eigentum am Fund

Hier hat sich Bayern grundlegend verändert. Bis Mitte 2023 war es das einzige Bundesland ohne Schatzregal — bedeutende Funde wurden nach dem Teilungsgrundsatz des § 984 BGB zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt. Seit dem 1. Juli 2023 gilt nun Art. 9 BayDSchG: Bewegliche Bodendenkmäler werden mit ihrer Entdeckung Eigentum des Freistaats Bayern. Damit haben jetzt alle 16 Länder ein Schatzregal.

Vorgesehen sind eine Anzeige der Funde und — bei einem Verkehrswert ab etwa 1.000 Euro — eine Belohnung für ehrliche Entdecker sowie eine Entschädigung der Grundeigentümer; die Höhe orientiert sich an § 971 BGB. Für einen modern verlorenen Ring oder Schlüssel spielt das Schatzregal keine Rolle: Es geht um herrenlose archäologische Funde, nicht um klar zuordenbares Privateigentum.

Wo Sondeln tabu ist

  • Eingetragene Bodendenkmäler & ihr Umfeld: Hier ist Graben ohne Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG nicht zulässig — die Bayerische Denkmalliste ist öffentlich einsehbar.
  • Naturschutzgebiete: Naturschutzrecht verbietet hier regelmäßig das Graben und das Verlassen der Wege.
  • Friedhöfe und Bestattungsorte: Sondeln ist hier grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Militärische und munitionsbelastete Flächen: Lebensgefahr durch Kampfmittel — striktes Verbot, Verdachtsfunde sofort dem Kampfmittelräumdienst melden.
  • Privatgrund ohne Einverständnis: Auch im liberalen Bayern brauchst du immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers, bevor du die Sonde ansetzt.

Strafen bei Verstößen

Wer ohne erforderliche Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG gräbt, handelt ordnungswidrig nach Art. 23 BayDSchG. Das Bußgeld kann bis zu 250.000 Euro betragen. Hinzu kommt die strafrechtliche Seite, wenn Funde unterschlagen statt gemeldet werden (§ 246 StGB), sowie die mögliche Einziehung von Gerät und Fund. Mit dem neuen Schatzregal ist außerdem klar: Ein bedeutender Fund, den du behältst, gehört rechtlich dem Freistaat.

Die Suche nach einem gerade verlorenen Alltagsgegenstand bleibt davon unberührt — wer den Ehering im Garten oder auf der Wiese sucht, bewegt sich abseits des Bodendenkmal-Themas, solange er das Einverständnis des Eigentümers hat und nicht großflächig umgräbt.

So beantragst du die Genehmigung

Erteilende Behörde
Untere Denkmalschutzbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie/Große Kreisstadt); das BLfD ist fachlich beteiligt.
Antragsweg
Die Suche außerhalb von Bodendenkmälern ist genehmigungsfrei — dafür gibt es nichts zu beantragen. Nur fürs Graben an bzw. den Sondeneinsatz auf eingetragenen Bodendenkmälern braucht es eine Erlaubnis nach Art. 7 BayDSchG; der Antrag läuft über das BayernPortal und ist gebührenfrei.

Wie ein Antrag generell abläuft: Nachforschungsgenehmigung beantragen. Alle Länder im Vergleich: Genehmigung beantragen. Wann eine Suche ganz ohne Genehmigung auskommt: Genehmigungsfreie Suche.

Quellen

  • Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG), Art. 7 — Erlaubnis für Ausgrabungen / Erdarbeiten an Bodendenkmälern, Art. 7 — Gesetzestext
  • Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG), Art. 9 — Schatzregal (in Kraft seit 1. Juli 2023), Art. 9 — Gesetzestext
  • Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG), Art. 23 — Ordnungswidrigkeiten, Art. 23 — Gesetzestext
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) — Informationen zum Schatzregal, Schatzregal-Erläuterung — Gesetzestext
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) — Informationen für Sondengänger, Hinweisblatt Metallsonden — Gesetzestext
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 984 — Schatzfund, § 984 — Gesetzestext
Hinweis · Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — verbindliche Auskünfte gibt die zuständige Denkmalbehörde. Stand: Juni 2026.

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