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Sondeln & Recht

Sondeln & Recht in Deutschland

Darfst du einfach mit dem Metalldetektor losziehen? In den meisten Fällen nicht ohne Weiteres. Die Suche nach Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig — und wer dafür zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland du suchst. Hier bekommst du den Überblick und für jedes Land eine eigene Detailseite.

Kurz gesagt: Im eigenen Garten nach dem verlorenen Ring suchen ist unkritisch. Sobald du auf fremdem oder öffentlichem Grund nach historischen Funden suchst, brauchst du in der Regel eine Genehmigung der Denkmalbehörde.

Brauche ich eine Genehmigung?

Das Stichwort heißt Nachforschungsgenehmigung. Wer gezielt nach Bodendenkmälern — also nach Spuren früherer Kulturen im Boden — sucht, braucht in fast allen Bundesländern vorab die Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde. Das gilt unabhängig davon, ob du tatsächlich etwas Altes findest: Entscheidend ist die Absicht der Suche und der Ort, an dem du gräbst.

Anders sieht es aus, wenn du etwas Konkretes wiederfinden willst, das gerade erst verloren ging — den Ehering im eigenen Garten, den Autoschlüssel auf der Wiese. Hier steht kein Bodendenkmal im Raum, und mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers ist eine Sondergenehmigung meist nicht erforderlich. Genau diese Fälle machen in der Praxis einen Großteil der gezielten Suchen aus.

Denkmalschutz ist Ländersache

Es gibt kein bundesweites Sondel-Gesetz. Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz (DSchG) — und die Unterschiede sind erheblich: Manche Länder verlangen einen Schulungsnachweis oder einen „Sondengänger-Pass", andere genehmigen nur Einzelflächen, wieder andere sind vergleichsweise pragmatisch. Auch die zuständige Behörde heißt überall anders (Landesamt für Denkmalpflege, Landesdenkmalamt, LWL/LVR u. a.). Deshalb gibt es zu jedem Land eine eigene Seite mit den konkreten Regeln.

Was ist das Schatzregal?

Das Schatzregal regelt, wem ein bedeutender archäologischer Fund gehört. Normalerweise gilt der „Hadrianische Teilungsgrundsatz" aus dem BGB (§ 984): Ein gefundener Schatz gehört je zur Hälfte dem Finder und dem Eigentümer des Grundstücks. Hat ein Bundesland jedoch ein Schatzregal in sein Denkmalschutzgesetz aufgenommen, wird ein bedeutender Fund automatisch Eigentum des Landes — der Finder geht leer aus (oft gibt es eine Finderprämie nach Ermessen). Ob und wie streng ein Land das Regal anwendet, steht ebenfalls auf der jeweiligen Detailseite.

Für den verlorenen Ring oder Schlüssel spielt das Schatzregal keine Rolle: Hier gibt es einen eindeutigen Eigentümer, es handelt sich nicht um einen „herrenlosen Schatz".

Alle Bundesländer im Überblick

Die Tabelle fasst pro Land zusammen, ob eine Genehmigung nötig ist und ob ein Schatzregal gilt. Über den Detail-Link kommst du zur ausführlichen Seite mit Behörde, Gesetz und Paragraf.

Baden-Württemberg

Genehmigung nötig?
Ja § 21 DSchG BW
Schatzregal?
Eingeschränkt § 23 DSchG BW

Bayern

Genehmigung nötig?
Teilweise Art. 7 BayDSchG — nur fürs Graben an Bodendenkmälern, reine Detektornutzung frei
Schatzregal?
Ja Art. 9 BayDSchG (seit 1.7.2023)

Berlin

Genehmigung nötig?
Ja § 3 DSchG Bln
Schatzregal?
Ja § 3 DSchG Bln (großes Schatzregal)

Brandenburg

Genehmigung nötig?
Ja § 10 BbgDSchG (meist nur mit Ausbildung)
Schatzregal?
Ja § 12 BbgDSchG

Bremen

Genehmigung nötig?
Ja § 16 BremDSchG
Schatzregal?
Ja § 19 BremDSchG

Hamburg

Genehmigung nötig?
Ja § 14 DSchG HA
Schatzregal?
Ja § 17 Abs. 3 DSchG HA

Hessen

Genehmigung nötig?
Ja § 22 HDSchG
Schatzregal?
Eingeschränkt § 25 HDSchG

Mecklenburg-Vorpommern

Genehmigung nötig?
Ja § 12 DSchG M-V
Schatzregal?
Ja § 13 DSchG M-V

Niedersachsen

Genehmigung nötig?
Ja § 12 NDSchG
Schatzregal?
Eingeschränkt § 18 NDSchG

Nordrhein-Westfalen

Genehmigung nötig?
Ja § 15 DSchG NRW
Schatzregal?
Ja § 18 DSchG NRW (umfassend, seit Reform 2022)

Rheinland-Pfalz

Genehmigung nötig?
Ja § 21 DSchG RLP
Schatzregal?
Ja § 20 DSchG RLP

Saarland

Genehmigung nötig?
Ja § 8 SDSchG
Schatzregal?
Ja § 18 SDSchG

Sachsen

Genehmigung nötig?
Ja § 14 SächsDSchG
Schatzregal?
Ja § 25 SächsDSchG (großes Schatzregal)

Sachsen-Anhalt

Genehmigung nötig?
Ja § 14 DSchG ST
Schatzregal?
Eingeschränkt § 12 DSchG ST

Schleswig-Holstein

Genehmigung nötig?
Ja § 12 Abs. 2 Nr. 5 DSchG SH (schon das Suchgerät)
Schatzregal?
Eingeschränkt § 22 DSchG SH

Thüringen

Genehmigung nötig?
Ja § 16 ThürDSchG
Schatzregal?
Eingeschränkt § 17 ThürDSchG

Wo Sondeln generell tabu ist

Unabhängig vom Bundesland gibt es Flächen, auf denen die Suche ohne Sondergenehmigung grundsätzlich nicht erlaubt ist — etwa eingetragene Bodendenkmäler, Naturschutzgebiete, Friedhöfe sowie munitionsbelastete oder militärisch genutzte Flächen. Welche Bereiche im Detail betroffen sind, erfährst du auf der jeweiligen Länderseite und bei der zuständigen Behörde.

Hinweis · Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich — verbindliche Auskünfte gibt die zuständige Denkmalbehörde. Stand: Juni 2026.
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