Sondengang ist in Deutschland Ländersache — und jedes Bundesland regelt es etwas anders.
Hier findest du den aktuellen Stand für alle 16 Länder, plus die Bereiche, die generell
tabu sind.
Wichtig: Diese Übersicht ist eine Hilfestellung,
keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Suchort empfehlen wir, vor dem Einsatz direkt
bei der zuständigen Denkmalbehörde anzufragen — wir helfen gerne beim Erstkontakt.
Wann brauche ich eine Genehmigung?
Die kurze Antwort: Fast immer, sobald du in der Öffentlichkeit, auf
fremdem Boden oder in archäologisch relevanten Bereichen suchst. Eine Suche im eigenen
Garten ist meist unproblematisch — sobald du aber Bodendenkmäler oder historisch
wertvolle Flächen berührst, gilt das jeweilige Denkmalschutzgesetz.
Für reguläre Suchaufträge — also Hilfe beim Wiederfinden eines verlorenen Eherings,
Schlüssels oder Erbstücks — ist die Situation meist klar: Mit Einverständnis
des Eigentümers / Pächters und ohne archäologischen Hintergrund ist eine
Sondergenehmigung nicht nötig. Wir klären das vor Auftragsannahme.
Übersicht: Alle Bundesländer
Stand: 2026. Anbieter und Behördennamen können sich ändern.
Bundesland
Regelung
Strenge
Baden-Württemberg
Nachforschungsgenehmigung nach DSchG BW nötig. Sondengänger-Schulung erforderlich.
streng
Bayern
Erlaubnispflicht nach BayDSchG. Funde meldepflichtig.
streng
Berlin
Genehmigung des Landesdenkmalamtes erforderlich.
streng
Brandenburg
Nachforschungsgenehmigung des BLDAM nötig. Kursnachweis Pflicht.
streng
Bremen
Anzeige- und teilweise Genehmigungspflicht.
mittel
Hamburg
Strenge Regelung — Genehmigung nur in Ausnahmen.
streng
Hessen
Erlaubnis nach DSchG Hessen erforderlich. Suche ohne Genehmigung ist Ordnungswidrigkeit.
streng
Mecklenburg-Vorpommern
Sondergenehmigung, ggf. mit Sondengänger-Schulung.
streng
Niedersachsen
Genehmigung möglich, jedes Land etwas anders. Sondengänger-Pass anerkannt.
mittel
Nordrhein-Westfalen
Sondengänger-Zertifikat & Genehmigung des LWL/LVR.
mittel
Rheinland-Pfalz
GDKE-Genehmigung erforderlich.
streng
Saarland
Anmeldung bei Landesdenkmalamt, oft Schulungsnachweis.
mittel
Sachsen
Strenge Regulierung, Genehmigung Pflicht.
streng
Sachsen-Anhalt
Genehmigungspflicht des Landesamtes für Denkmalpflege.
streng
Schleswig-Holstein
Vergleichsweise pragmatisch — Anmeldung beim ALSH.
mittel
Thüringen
Nachforschungsgenehmigung & Funde-Meldepflicht.
streng
Wo ist Sondengang generell tabu?
Unabhängig vom Bundesland gibt es Bereiche, in denen Suche nicht erlaubt ist:
Bodendenkmäler & archäologische Zonen
Naturschutzgebiete (NSG, FFH)
Friedhöfe und ehemalige Bestattungsplätze
Truppenübungsplätze, Munitionsbelastete Flächen
Privatgrundstücke ohne Einverständnis des Eigentümers
Bahnanlagen und Sicherheitsbereiche
Was ist die "Schatzregal"?
Das sogenannte Schatzregal regelt: Wenn jemand einen archäologisch wertvollen Gegenstand
findet, wird dieser nicht automatisch Eigentum des Finders, sondern fällt
ans Bundesland. In der Praxis betrifft das fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern
(Stand 2026). Bei alltäglichen Funden — verlorener Ring, Schlüsselbund — spielt das keine
Rolle, da hier eindeutig ein Eigentümer feststellbar ist.
Was bedeutet das für einen Suchauftrag?
Bei einer regulären Anfrage — du hast deinen Ring im Garten, am Strand oder im Park
verloren — übernehmen wir die Klärung:
Wir prüfen, ob die Fläche in einer archäologisch relevanten Zone liegt.
Wir holen — wo nötig — die Genehmigung von Eigentümer / Pächter / Kommune ein.
Funde gehören dir; das wird vor dem Einsatz schriftlich oder per WhatsApp festgehalten.
Nebenfunde (alte Münzen, militärische Gegenstände) werden korrekt gemeldet.