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Ausland · Stand Juni 2026

Sondeln in Österreich

Darf ich in Österreich sondeln?

nur mit Genehmigung

Jede gezielte Nachforschung — ob mit Spaten oder Metallsuchgerät — braucht eine Bewilligung des Bundesdenkmalamts. Die wird faktisch nur Fachleuten erteilt; Hobbysucher gehen praktisch leer aus. 2024 modernisiert, nicht gelockert.

Gesetz & zuständige Behörde

Denkmalschutzgesetz (DMSG), BGBl. Nr. 533/1923 idgF: § 10 (Bewilligungspflicht für Nachforschungen durch Grabung oder Metallsuchgerät), § 8 (Fundmeldung), § 9 (Schutz der Fundstelle, 5-Werktage-Frist), § 37 (Strafbestimmungen). Eigentum am Fund: §§ 398, 399 ABGB (kein Schatzregal). Aktualisiert durch die DMSG-Novelle BGBl. I Nr. 41/2024 (in Kraft seit 1.9.2024).

Bundesdenkmalamt (BDA), Abteilung für Archäologie, Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien. Erstkontakt über die zuständige Gebietsbetreuung des jeweiligen Bundeslandes.

So beantragst du es

Schriftlicher Antrag auf Bewilligung einer Nachforschung beim BDA (Formular „Antrag auf Erteilung einer Bewilligung gemäß DMSG"). Antragsberechtigt ist zwar jede Person mit zivilrechtlich durchsetzbarem, wissenschaftlichem oder öffentlichem Interesse — eine Bewilligung kann das BDA aber nur erteilen, wenn die Nachforschung von einer Person mit einschlägigem Hochschulstudium (Archäologie, Ur-/Frühgeschichte) geleitet und nach dem Stand der Wissenschaft dokumentiert wird. Reine Hobby- und Schatzsucher erhalten daher in der Praxis keine Bewilligung. Die behördliche Bewilligung ersetzt nicht die zivilrechtliche Zustimmung der Grundeigentümer:innen.

Strand & Binnenland

Österreich ist Binnenland ohne Meeresküste — es gilt überall einheitlich das DMSG, eine Strand-Sonderregel gibt es nicht. § 10 erfasst ausdrücklich auch den Grund unter Wasser (Seen, Flüsse). Maßgeblich ist nicht Land gegen Wasser, sondern die Absicht: Wer gezielt nach archäologischen Denkmalen sucht, braucht überall eine Bewilligung. Die bloße Detektornutzung ohne Archäologie-Bezug ist nur dann verboten, wenn auf dem Grundstück ein geschütztes archäologisches Denkmal liegt.

Funde, Eigentum & Meldepflicht

Österreich hat kein staatliches Schatzregal. Ein „Schatz" (so lange verborgen, dass kein Eigentümer mehr feststellbar ist) fällt nach §§ 398/399 ABGB je zur Hälfte an Finder:in und Grundeigentümer:in. Aber: Wer ohne Bewilligung oder ohne Zustimmung der Grundeigentümer:innen sucht, erwirbt laut BDA kein Eigentum am Fund. Meldepflicht (§ 8 DMSG): jeder mutmaßlich archäologische Fund ist unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, dem BDA zu melden (ersatzweise Bezirksverwaltung, Polizei, Bürgermeister:in oder Museum). Die Fundstelle steht bis zum Ablauf des fünften Werktages nach Einlangen der Meldung unter Schutz (§ 9).

Strafen bei Verstößen

Verwaltungsstrafen nach § 37 DMSG: unbefugte Nachforschungen/Grabungen bis 25.400 €; widerrechtliche Verwendung von Metallsuchgeräten auf Grundstücken mit geschützten Denkmalen sowie das Unterlassen der Fundmeldung bis 5.000 €; illegale Kulturgutausfuhr bis 50.800 €. Zusätzlich können erlangte Gegenstände für verfallen erklärt werden. Die vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung eines Denkmals ist gerichtlich strafbar (Geldstrafe bis 360 Tagessätze).

Aktueller Stand (2026)

Die DMSG-Novelle BGBl. I Nr. 41/2024 ist seit 1. September 2024 in Kraft — sie bringt keine Lockerung für Sondengänger, sondern eine Modernisierung (u. a. neue Regeln zur Fundverwahrung, ausführliche Datenverarbeitung, Aktivierung des Ersatzkaufverfahrens im Ausfuhrrecht). Die Bewilligungspflicht für Metallsuchgeräte (§ 10) und der Strafrahmen (§ 37) bestehen unverändert fort; das BDA-Informationsblatt „Die Suche nach Bodenfunden" wurde auf Stand 1.9.2024 aktualisiert.

Quellen

  • Bundesdenkmalamt — Informationsblatt „Die Suche nach Bodenfunden" (Stand 1.9.2024)Quelle
  • RIS — Denkmalschutzgesetz (DMSG), geltende FassungQuelle
  • Bundesdenkmalamt — DMSG-Novelle BGBl. I Nr. 41/2024 (in Kraft seit 1.9.2024)Quelle
  • § 37 DMSG — Strafbestimmungen (JUSLINE)Quelle
Hinweis · Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Ausländisches Recht ändert sich, und die Auslegung vor Ort kann abweichen — verbindliche Auskünfte gibt die Denkmal- bzw. Kulturbehörde des Ziellandes. Prüfe die Lage vor der Reise. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen zu Österreich

Darf ich in Österreich als Tourist mit dem Metalldetektor suchen?

Gezielt nach Bodenfunden zu suchen, ist ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamts verboten — und die wird in der Praxis nur Fachleuten mit einschlägigem Studium erteilt. Für einen Urlaub heißt das: ohne BDA-Bewilligung nicht gezielt suchen.

Hat Österreich ein Schatzregal?

Nein. Ein Schatz fällt nach §§ 398/399 ABGB je zur Hälfte an Finder und Grundeigentümer. Wer aber ohne Bewilligung oder ohne Zustimmung des Grundeigentümers sucht, erwirbt kein Eigentum am Fund.

Was droht beim unerlaubten Sondeln in Österreich?

Eine Verwaltungsstrafe bis 25.400 € für unbefugte Nachforschungen, bis 5.000 € für die widerrechtliche Verwendung eines Metallsuchgeräts bzw. unterlassene Fundmeldung. Erlangte Gegenstände können für verfallen erklärt werden.

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